Unsere Meister-Dienstleistungen für Veranstaltungstechnik
-Veranstaltungsbetreuung gemäß Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
Sie benötigen mindestens einen Meister für Veranstaltungstechnik für den Auf- und Abbau sowie Proben bei Bühnen und Szenenflächen von mehr als 200m² oder in Mehrzweckhallen von über 5000 Besucherplätzen. Ausserdem bei wesentlichen Wartungsarbeiten oder Instand- setzungsarbeiten.2 Meister beider Fachrichtungen benötigen Sie in den genannten Fällen bei der Generalprobe und der Veranstaltung ( in Fernsehstudios : der Sendung bzw. der Aufzeichnung ) selbst.
-Gefährdungsbeurteilung gemäß Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften(BGI)
Sie ist ein zentrales Thema im Arbeitsschutz bzw. der BetrSichV. Es geht darum, Gefährdungen präventiv und systematisch zu beurteilen, um im Vorfeld geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Wirksamkeit zu kontrollieren.Sie benötigen sie auf dem eigenen Betriebsgelände für die Arbeitsplätze / Tätigkeiten / Arbeitsmittel und bei Veranstaltungen am Veranstaltungsort. Ihr Vorteil: weniger Störungen im Betriebsablauf, optimierte Arbeitsabläufe, Erreichung der Schutzziele = Weniger Unfälle, weniger Kosten. Ein wesentlicher Bestandteil ist hier die Dokumentation.
-Überprüfung Ihrer Veranstaltungsstätte:
hierzu zählen alle Betriebsstätten in Gebäuden oder im Freien mit Bühne oder Szenenflächen für Darstellungen, also Theater, Jugendhäuser,Fernsehstudios, Hörfunkstudios, Fotostudios, Unterhaltungsgastronomie, Freizeitparks, Ateliers, Jugendzentren, Aulen, Schulen, Kantinen oder Gaststätten mit Bühne.
-Leitung und Aufsicht über Ihre Produktion
Das bedeutet die eigenständige Wahrnehmung von Führungsverantwortung und Fachverantwortung.Hierzu gehört die Festlegung von Schutzmaßnahmen und deren Wirksam- keitskontrolle.Unabdingbar ist bei der schriftlichen Beauftragung die Aufgabenverteilung, Aufgabenabgrenzung und die Weisungsbefugnis.
-Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik
Den besten Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (VfV) können wir stellen: den IHK -geprüften Meister für Veranstaltungstechnik.
-Koordination und Überwachung der Veranstaltungstechnik-Gewerke
Sind mehrere Sub-Unternehmer oder Gewerke vor Ort, ist ein Koordinator zu bestellen, der eine reibungslose,effektive Veranstaltung ermöglicht.Die Abwehr von Gefahren bzw. gegenseitigen Gefährdungen ist durch seine Weisungsbefugnis zu ermöglichen.
-Kontrolle der Sicherheitsmaßnahmen
Sind in der Gefährdungsbeurteilung Sicherheitsmassnahmen festgelegt, muss deren Wirksamkeit regelmäßig überprüft werden.
-Überprüfung Ihrer elektrischen Geräte in Ihrer Firma oder Veranstaltungsstätte
Als Unternehmer oder Betreiber sind Sie verpflichtet, sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.Um diese Sicherheit zu gewährleisten, sind die Arbeitmittel regelmässig elektrisch zu prüfen. Auch nach Instandsetzung ist diese Prüfung erforderlich. Durch Besichtigung und Messung wird der betriebssichere Zustand geprüft und dokumentiert, Mängel rechtzeitig erkannt und eine ausreichende Sicherheit beim Betrieb elektrischer Anlagen und Geräte gewährleistet. Wir prüfen mit kalibrierten Mess- und Prüfgeräten der Firma Metrel unter Zugrundelegung der BGV A3 / DGUV V3 ( DGUV V3 = “Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – Vorschrift 3”, neue Bezeichnung – gleicher Inhalt ) und BGI 813 nach VDE 0701-0702.
-Überprüfung Ihrer Stromverteilungsanlage
Vor jeder Inbetriebnahme einer Stromverteilung, z.B. eines Baustromverteilers, einer Unterverteilung ist eine Prüfung erforderlich, die wir für Sie gemäß VDE 0100-600 durch führen. Auch eine Wiederholungsprüfung Ihrer Anlage erhöht die Betreibssicherheit und Ihre Sicherheit im Hinblick auf Schutz gegen elektrischen Schlag und Brandschutz.